In jedem Lebensabschnitt einer Frau kann es zu Krankheiten kommen, die mit einer gynäkologischen Behandlung vermieden oder rechtzeitig erkannt werden können. Daher sollten Sie mindestens einmal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung gehen. Als gesetzlich Krankenversicherte erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse folgende Leistungen:
Neue Krebsvorsorgerichtlinien ab dem 1 Januar 2020
Frauen im Alter von 20-34 Jahren haben weiterhin Anspruch wie bisher auf eine zytologische Untersuchung, PAP Abstrich (Zellabstrich vom Gebärmutterhals zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs)
Frauen im Alter ab 35 Jahren haben nur noch alle 3 Jahre Anspruch auf eine zytologische Untersuchung, PAP-Abstrich (Zellabstrich vom Gebärmutterhals zur Früherkennung von Gebährmutterhalskrebs).
Zusätzlich wird alle 3 Jahre ein Abstrich auf den HPV Virus abgenommen.
Ich begrüße die zusätzliche Einführung des Virustest ab 35 Jahre alle 3 Jahre. Allerdings bin ich der Meinung, das das neue Dreijahresintervall für einen Zellabstrich Risiken bringt, da nicht alle Gebärmutterhalskrebsfälle mit dem HPV -Test erkannt werden,und zwischen einer Veränderung liegen oft weniger als 2 Jahre.
Liegen bestimmte Zellveränderungen vor, ist die Vorstellung in einer Dysplasieeinrichtung vorgesehen.
Diese Änderungen wurden im Rahmen einer politisch gewünschten europäischen Harmonisierung entwickelt.
Ich bin leider an die gesetzlichen Vorgaben gebunden.